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Wie wird der Wert einer Immobilie ermittelt? Die drei Verfahren

Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert: Wie die gesetzlich geregelten Verfahren funktionieren und welches für Haus, Wohnung oder Mietshaus in Lippstadt passt.

Veröffentlicht: 07. Oktober 2026Aktualisiert: 07. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Die rechtliche Grundlage

In Deutschland regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) die anerkannten Verfahren. Ziel ist der Verkehrswert – der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre (§ 194 BauGB).

Vergleichswertverfahren

Der Wert wird aus Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet. Es eignet sich besonders für Eigentumswohnungen, Reihenhäuser und unbebaute Grundstücke – sofern genügend Vergleichsfälle vorliegen.

Ertragswertverfahren

Maßgeblich sind die nachhaltig erzielbaren Mieten. Das Verfahren wird vor allem bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien angewendet.

Sachwertverfahren

Hier werden Bodenwert und Herstellungswert der Gebäude abzüglich Alterswertminderung betrachtet und an den Markt angepasst. Üblich ist es bei selbst genutzten Einfamilienhäusern, für die es wenige Vergleichsfälle gibt.

Online-Rechner und Einschätzungen

Online-Rechner liefern grobe Orientierung, aber keinen Verkehrswert. Eine verbindliche Wertermittlung erfolgt durch ein Gutachten. Für die erste Orientierung bei einem Verkauf hilft eine individuelle Einschätzung durch qualifizierte regionale Fachleute.

Häufige Fragen

Quellen

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