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Immobilie bei Scheidung: verkaufen, übernehmen oder vermieten?

Gemeinsames Haus bei Trennung oder Scheidung: Welche Möglichkeiten es gibt, was bei Kredit und Grundbuch zu beachten ist und wie ein geordneter Verkauf gelingt.

Veröffentlicht: 07. Oktober 2026Aktualisiert: 07. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Die drei Möglichkeiten

  • Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus
  • Gemeinsamer Verkauf und Aufteilung des Erlöses
  • Die Immobilie bleibt im gemeinsamen Eigentum, z. B. vermietet

Kredit und Bank

Haben beide den Darlehensvertrag unterschrieben, haften beide weiter – auch nach der Scheidung. Eine Entlassung aus dem Kredit ist nur mit Zustimmung der Bank möglich.

Wenn keine Einigung gelingt

Jeder Miteigentümer kann die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Sie führt oft zu schlechteren Ergebnissen als ein freihändiger Verkauf – eine Einigung ist meist für beide wirtschaftlich besser.

Den Wert klären

Für eine faire Auszahlung braucht es eine nachvollziehbare Wertgrundlage; bei Streit ist oft ein Verkehrswertgutachten sinnvoll. Rechtliche Fragen klären Sie bitte mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht.

Häufige Fragen

Quellen

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